Die NADA haftet nicht für die Inhalte erteilter Auskünfte, die im Rahmen von Anfragen über die Zulässigkeit der Verwendung eines bestimmten Medikamentes oder der Anwendung einer Methode („Medikamentenanfragen“) erteilt werden, sofern seitens der NADA kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt auch für mögliche Schäden, die aufgrund der Erteilung einer unrichtigen Auskunft entstanden sind. Weder durch das Informationsangebot auf den Internetseiten der NADA, noch durch die Erteilung von individuellen Auskünften im Rahmen von Medikamentenanfragen entstehen Informations- oder Beratungsverträge zwischen den Nutzer*innen und der NADA mit Wirkung für oder gegen die NADA. Die Auskünfte dienen ausschließlich einer Information des*der Nutzer*in in Form einer Wissenserklärung. Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung der NADA. Jede*r Nutzer*in handelt insofern nur auf eigene Gefahr.
Medikamente sollten grundsätzlich immer nach den Vorgaben des*der Ärzt*in oder gemäß der Dosierungsanleitung in der Packungsbeilage angewendet werden. Die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gilt weltweit, allerdings können sich nationale und internationale Regeln je nach Status des*der Athlet*in (z.B. Testpool) unterscheiden. Im Zweifelsfall sollte bei internationalen Wettkampfveranstaltungen daher mit dem*der Verbandsärzt*in Rücksprache gehalten werden. Bei einer Dopingkontrolle sind zudem alle Medikamente, die ein*e Sportler*in einnimmt, anzugeben. Die vorliegende Beispielliste zulässiger Medikamente nennt zur Behandlung oder zur Vorbeugung einer Reihe gängiger Beschwerden und Erkrankungen beispielhaft Wirkstoffe und/oder Handelsnamen von erlaubten Medikamenten. Die Auswahl der Medikamente erfolgt hierbei subjektiv und richtet sich danach, welche Präparate bei Sportler*innen häufiger zur Anwendung kommen. Zudem sind die einzelnen Medikamente zur besseren Übersichtlichkeit anhand von Leitsymptomen in verschiedene Gruppen eingeteilt. Zusätzliche Anmerkungen weisen auf Besonderheiten hin oder sollen Verwechselungen vorbeugen. Wenn Sie vorhaben, andere, hier nicht genannte Präparate einzusetzen, sollten Sie gewissenhaft prüfen, ob alle Bestandteile dieses Präparates tatsächlich erlaubt sind. Durch die Nennung eines Wirkstoffes in dieser Beispielliste ist es im Analogieschluss in vielen Fällen möglich, weitere, in dieser Liste nicht aufgeführte Präparate auszuwählen.
Grundsätzlich sollten alle Medikamente nur nach Vorgabe des*der Ärzt*in oder gemäß der Dosierungsanleitung in der Packungsbeilage angewendet werden. Die Nennung eines Präparates in dieser Liste bedeutet weder Werbung noch Empfehlung hinsichtlich seiner Wirksamkeit.