Das Doping-Kontroll-System 1 schützt saubere Athletinnen und Athleten. Wir erklären euch den Ablauf 2 der Kontrollen und was das System mit sich bringt 3

1So funktioniert es

Wie Kontrollen ablaufen

Wenn du deinen Sport sauber ausübst, schützen dich Doping-Kontrollen. Sie sorgen für einen gerechten Wettkampf. Wer dopt, betrügt sowohl andere als auch sich selbst und schadet zusätzlich dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit des Sports.

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Das Doping-Kontroll-System

Im Rahmen eines Wettkampfes kann jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kontrolliert werden. In der Regel werden die Athletinnen und Athleten auf den ersten Plätzen kontrolliert und weitere Athletinnen und Athleten können ausgelost werden.

Wirst du bei einem Wettkampf für eine Kontrolle ausgewählt, so fordert dich ein sogenannter "Chaperon" zur Kontrolle auf. Sie oder er begleitet dich und lässt dich nach der Aufforderung zur Dopingkontrolle nicht aus den Augen – um Manipulationsmöglichkeiten vorzubeugen. Auch zum Beispiel dann, wenn du vor der Kontrolle noch Interviews gibst.

Bei den Wettkampfkontrollen arbeitet die NADA mit Spitzenverbänden, Ligen und Sportorganisationen zusammen.

Trainingskontrollen sind nur für Athletinnen und Athleten relevant, die Mitglied eines Testpools der NADA sind. In einen Testpool wirst du berufen, wenn du entweder einem Bundesleistungskader (A-, B-, C-, D/C-Kader) angehörst oder aber Inhaberin oder Inhaber eines Elitepasses oder einer Profilizenz bist.

Für eine Trainingskontrolle kannst du zu jeder Zeit und an jedem Ort getestet werden. Du musst entweder eine Urin- oder Blutprobe abgeben, manchmal auch beides. In der Schule, zu Hause, beim Training oder an einem anderen Ort: Sie erfolgen unangekündigt rund um die Uhr und sollen dich überraschen. Damit können Manipulationen besser eingeschränkt werden.

Solltest du in einem entsprechenden Kader sein, wirst du von deinem Verband und der NADA über den zugehörigen Testpool und deine Rechte und Pflichten informiert.

Die NADA hat für ihre Athletinnen und Athleten vier Testpools definiert: Den Registered Testing Pool (RTP), den Nationalen Testpool (NTP), den Allgemeinen Testpool (ATP) und den Team Testpool (TTP). Welchem Testpool du als Athletin oder Athlet angehörst, hängt von deiner Sportart und deiner Kader-Zugehörigkeit ab.

Alle Trainingskontrollen der NADA finden unangekündigt statt – darum ist es für die Kontrollplaner der NADA wichtig zu wissen, wo du dich als Athletin oder Athlet tagtäglich aufhältst. Diese Angaben werden als "Meldepflichten" bezeichnet. Je nach NADA-Testpool, hast du unterschiedliche Meldepflichten. Du bist hierfür selbst verantwortlich.

Alle Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit müssen vollständig sein, sodass eine Kontrolleurin oder ein Kontrolleur dich überall antreffen kann, ohne nachfragen zu müssen. Wenn du umziehst, im Urlaub bist oder wie man dich tagsüber erreicht, wenn du nicht zu Hause bist, musst du der NADA rechtzeitig und unmissverständlich melden.

Die Angaben zu deinem Aufenthaltsort als Athletin oder Athlet im ATP erfolgen über das Meldeformular für Athletinnen und Athleten. Das Meldeformular findest du hier. Informationen über Wettkampfteilnahmen und Trainingslager erhält die NADA über deinen Verband. Diese Infos musst du der NADA mitteilen:

  • Angaben zum Wohnsitz und sonstige Aufenthaltsorte
  • E-Mail Adresse
  • Festnetz- und Mobilfunknummer
  • Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan)

Als Athletin oder Athlet des NTP musst du folgende Angaben im Online-Meldesystem ADAMS angeben:

  • voraussichtliche Aufenthaltsorte und -zeiten (Whereabouts)
  • regelmäßigen Tätigkeiten
  • Wettkämpfe

Alle Angaben müssen jeweils vierteljährlich im Voraus (zum 25. März, 25. Juni, 25. September und 25. Dezember) erfolgen. Du weißt nicht auf den Tag genau, wo du in 2 Monaten bist? – ADAMS kannst du rund um die Uhr mit deinen tatsächlichen Aufenthaltsorten aktualisieren. Solltest du ausnahmsweise einmal keine Möglichkeit haben, dich über das Internet abzumelden, kannst du dies auch per SMS tun. Dazu musst du die SMS-Funktion in deinem Profil bei ADAMS aktivieren.

Als Athletin oder Athlet des RTP unterliegst du der strengsten Meldepflicht in ADAMS. Mit folgenden Angaben:

  • Nennung einer Stunde (1h-Regelung) an jedem Tag, in der sichergestellt ist, dass du dich am angegeben Ort aufhältst (für eine mögliche Kontrolle)
  • voraussichtliche Aufenthaltsorte und -zeiten (Whereabouts)
  • regelmäßigen Tätigkeiten und Wettkämpfe

Alle Angaben müssen vierteljährlich im Voraus erfolgen (zum 25. März, 25. Juni, 25. September und 25. Dezember) Natürlich weiß man manchmal nicht genau, wo man in drei Wochen, zu welcher genauen Uhrzeit und zu einer exakten Stunde ist – daher kannst du ADAMS rund um die Uhr aktualisieren. Entweder über deinen Computer, Tablet oder lade dir einfach die ADAMS App runter.

2Von der Probe zur Analyse

Das ist der Ablauf

Dopingkontrollen sind vor allem für junge Athletinnen und Athleten mit großer Aufregung, vielleicht auch mit Scham verbunden. Was kommt auf dich zu?

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Die Urinkontrolle

Wenn du dich vorher informierst, sollte jede Dopingkontrolle ohne Schwierigkeiten laufen. Unsere Filme zeigen dir alles, was Du wissen musst.

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Die Blutkontrolle

Neben Pflichten hast du auch jede Menge Rechte, die du auf jeden Fall kennen solltest.

  • Du darfst eine Vertrauensperson mit zur Kontrolle nehmen.
  • Die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur muss in Deutschland das gleiche Geschlecht haben wie du.
  • Bei Kontrollen im Ausland muss das nicht so sein.
  • Du darfst den offiziellen Ausweis der Kontrolleurin bzw. des Kontrolleurs verlangen.
  • Nach der Aufforderung zur Kontrolle darfst du deine Trainingseinheit noch beenden. Allerdings musst du in Sichtweite der Kontrolleurin bzw. des Kontrolleurs bleiben.
  • Anmerkungen oder Probleme bei der Kontrolle darfst du auf dem Kontrollformular angeben.
  • Du musst dich gegenüber der Kontrolleurin bzw. dem Kontrolleur ausweisen (Personalausweis).
  • Bei Verweigerung oder Unterlassung der Kontrolle schreibt der NADA-Code eine Regelsperre von vier Jahren vor.
  • Gib die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (ggf. auch Transfusionen) auf dem Kontrollformular an.
Wenn du unter 18 bist

Kontrollen bei Minderjährigen

Bist du unter 18 Jahren, muss eine volljährige Vertrauensperson, die du selbst auswählen kannst, die Kontrolle begleiten. Also z.B. deine Eltern, deine Trainerin oder dein Trainer, eine Verwandte oder ein Verwandter oder jemand anderes. Sollte deine Vertrauensperson nicht vor Ort sein, kann sie benachrichtigt werden. Bevor sie nicht da ist, wird mit der Dopingkontrolle nicht begonnen. Es sei denn, du als Athlet*in lehnst die Anwesenheit einer Vertrauensperson expilzit ab.

Bei Kontrollen von minderjährigen Athlet*innen ist vorgeschrieben, dass ein Kontrollteam von mindestens zwei Personen für die Probenahme eingesetzt wird. Seit 2023 findet auch bei Athlet*innen unter 16 Jahren eine Sichtkontrolle statt. Das bedeutet, dass die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur bei der Abgabe des Urins dabei ist. Wichtig: Die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur wird während der Sichtkontrolle von der mit anwesenden Vertrauensperson beobachtet. Wenn eine Vertrauensperson explizit abgelehnt wurde, übernimmt die Beobachtung der Sichtkontrolle die zweite Person vom Kontrollpersonal - dies dient sowohl dem Schutz der mindejährigen Athlet*innen als auch dem Schutz der Kontrolleurin bzw. des Kontrolleurs.

Das digitale Kontrollformular

paperless

Mitte des Jahres 2013 wurde das Dopingkontrollformular (DCF) in Papierform durch ein digitales Formular - das "paperless"-Kontrollformular - ersetzt. Bei der Dopingkontrolle werden alle Angaben zur Kontrolle auf einem Tablet ausgefüllt. Auch die Unterschriften erfolgen direkt auf dem Tablet. Inhaltlich gibt es keine Veränderung zum bisherigen Kontrollprozess. Als Athletin oder Athlet erhältst du eine Kopie des Protokolls als PDF-Dokument an die von dir angegebene E-Mail Adresse. Du kannst alternativ aber immer um die klassische Papierform bitten.

Der Weg ins Labor

Das passiert mit Deiner Probe

In Deutschland gibt es zwei von der WADA akkreditierte Labore, die für die Analyse der Dopingproben der NADA verantwortlich sind: Das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln und das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa.

Der Ablauf

  • 1.

    Alle Proben, egal ob Blut oder Urin, sind nach der Probenahme versiegelt und transportfertig verpackt.

  • 2.

    Die Kontrolleurin bzw. Kontrolleur bringt sie persönlich ins Labor oder die Proben werden mit einem speziellen Kurierservice ans Labor geschickt – die Blutproben sogar kontrolliert bei einer Temperatur zwischen 2-12°C.

  • 3.

    Im Labor können die versiegelten Proben nur durch die Zerstörung des Verschlusses geöffnet werden – dadurch können sie während des Transports nicht geöffnet und verunreinigt oder manipuliert werden.

  • 4.

    Die Dopingproben sind mit einem Nummerncode versehen, der auf dem sogenannten „Laborabschnitt“ des Dopingkontrollformulars vermerkt wird. Durch die Vergabe eines zufälligen Nummerncodes werden die Proben anonymisiert. Auf dem Laborabschnitt befinden sich wichtige Infos für das Labor, aber nie der Name der Athletin oder des Athleten.

  • 5.

    Das Originalprotokoll mit dem Nummerncode und dem Namen der Athletin oder des Athleten, wird von der Kontrolleurin bzw. dem Kontrolleur an die NADA geschickt. Wenn das Labor nun ein positives Analyseergebnis an die NADA meldet, bekommt die NADA nur den Nummerncode der entsprechenden Probe vom Labor übermittelt. Mit dem Kontrollformular kann die NADA den Probencode mit dem Namen der Athletin oder des Athleten „matchen“, also zuordnen und weiß dann, von welcher Athletin oder welchem Athleten die Probe ist.

3Immer auf der sicheren Seite

Meldungen über ADAMS

Alle Athletinnen und Athleten des RTP und NTP müssen ihre Aufenthaltsdaten in ADAMS abgeben. ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ist die internetbasierte Datenbank der WADA zur Verwaltung von Aufenthaltsinformationen der Athletinnen und Athleten allein zum Zwecke der Kontrollplanung, mit dem auch die NADA arbeitet.

Das System ADAMS ist über die URL https://adams.wada-ama.org/adams/ oder über die 2020 in Kraft getretene App Athlete Central zu erreichen und ermöglicht somit einen Zugriff von jedem Ort der Welt.

In Ausnahmefällen, in denen Athletinnen und Athleten kurzfristig kein Internetzugang zur Verfügung steht, können Aktualisierungen der Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit telefonisch bei der NADA oder per SMS über ADAMS vorgenommen werden.

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ADAMS basic

Die Athlete Central-App der WADA

Seit 2020 kann ADAMS über die neue Athlete Central-App der WADA aufgerufen werden. Entsprechend können Aufenthaltsdaten sowohl über die ADAMS-Website als auch mobil über die Athlete Central-App eingetragen werden. Hier bekommst du die App für iOS und für Android.

Statement

"Fairness kann man nur gemeinsam erreichen." - Hannes Schürmann

Kontakt

Nationale Anti Doping Agentur
Deutschland

Ressort Prävention

Heussallee 38
53113 Bonn

Fon: 0228 81 292 - 0
Fax: 0228 81 292 - 219
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