Sport ist Zeit für mich.
Matthias, RadsportGEMEINSAM GEGEN DOPING mit dem sportlichen Umfeld
Ob Physiotherapeutinnen oder Physiotherapeuten, Ernährungsberaterinnen oder Ernährungsberater oder auch psychologisches Fachpersonal - das Umfeld einer Athletin oder eines Athleten ist vielschichtig. Wir bereiten ein passendes Beratungs- und Informationsangebot für die Begleitung und Betreuung der Sportlerinnen und Sportler auf.
Einsatz gegen Doping
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, ob etwas, dass Sie beruflich tun, empfehlen oder anwenden, im Kontext der Anti-Doping-Arbeit relevant sein könnte? Eine einfache Behandlung, oder auch ein Tipp für sportartspezifische Ernährung? Das Engagement für sauberen Sport hat viele Facetten und beginnt mit kleinen Schritten im richtigen Moment. Hier sind Sie in Ihrer betreuenden Funktion gefragt.
Wenn Ihnen Fragen rund um die Thematik gestellt werden, können Sie jederzeit an das Ressort Prävention der Nationalen Anti Doping Agentur verweisen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie sich selber für mehr Informationen oder gar eine Schulung interessieren. Darüber hinaus finden Sie im Mediacenter Broschüren mit anschaulich aufbereitetem Anti-Doping-Wissen. Werden Sie Teil von GEMEINSAM GEGEN DOPING und helfen bei der Verwirklichung von sauberem Sport.
Ratgeber
Wenn das Umfeld stimmt, sind Athletinnen und Athleten erheblich weniger gefährdet zu Dopingmitteln zu greifen. Die Rolle, die Betreuerinnen und Betreuer in der Dopingprävention spielen, kann deshalb nicht stark genug betont werden. Ob in der Rolle als Zeugwartin oder Zeugwart, Pädagogin oder Pädagoge, als medizinisches, psychologisches oder physiotherapeutisches Fachpersonal oder als Teammanagerin oder -manager: Betreuerinnen und Betreuer stellen eine sehr wichtige Anlaufstelle für Athletinnen und Athleten dar. Da auch Sie deshalb mit dem Thema Dopingprävention konfrontiert sein können, haben wir einige, speziell für Sie relevante Informationen in der Broschüre SUPERVISOR gesammelt. Viel Spaß bei der Lektüre!
Betreuung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall dürfen Testpool-Athleten*innen und Angehörige bestimmter Profi-Ligen im Falle einer medizinisch notwengien Behandlung verbotene Substanzen und Methoden nur mit einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung, einer sog. TUE (aus dem englischen und steht für Therapeutic Use Exemption), anwenden. Diese muss im Vorfeld bei der NADA beantragt werden.
Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nur dann bewilligt, wenn dazu der entsprechende Antrag bei der NADA gestellt wird. Dieser Antrag wird dann von einem extra von der NADA dafür eingerichteten Komitee aus Fachexpertinnen und Experten geprüft.
Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, können zunächst ohne vorherige Beantragung und Genehmigung einer Medizinische Ausnahmegenehmigung an nationalen Wettkämpfen in Deutschland teilnehmen. Nach einer Dopingkontrolle innerhalb des Wettkampfes müssen Nicht-Testpoolathleten*innen jedoch nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die bisherige Attest-Regelung, bei der Athlet*innen, die keinem Testpool zugehören, im Falle einer Dopingkontrolle ein ärtzliches Attest vorlegen müssen, besteht seit 1.1.2023 nicht mehr. Die Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit fällt bei der Anwendung von verbotenen Substanzen nicht weg, spielt im Kontext der Anti-Doping-Arbeit aber erst im Nachgang an eine Dopingkontrolle und im Falle einer retroaktiven Medizinischen Ausnahmegenehmigung eine Rolle.
TUE Antrag
Falls eine Verletzung oder (chronische) Krankheit Ihrer Athletin oder Ihres Athleten eine medizinische Ausnahmegenehmigung erfordert, steht der TUE Antrag hier zum Download bereit.