Sport ist Emotion pur.
Luca, BasketballGEMEINSAM GEGEN DOPING mit Leherinnen und Lehrern
Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Kindern und Jugendlichen grundlegende Einstellungen und Werte. Gemeinsam mit Lehrkräften haben wir Materialien zur Einbindung der Thematik in den fächerübergreifenden Unterricht entwickelt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
Ziele und Zielgruppe
Die Unterrichtsmaterialien sollen Jugendlichen in den Sekundarstufen I und II den Sinn des Sports nahebringen. Dazu reflektieren die Schülerinnen und Schüler unter anderem den Leistungsgedanken im Sport. Ein gesunder Wettkampfgedanke auf Basis des Fairplay steht dabei krankhaftem Ehrgeiz bis hin zum Betrug gegenüber. Die Schülerinnen und Schüler lernen sportmedizinische Aspekte aus der Gesundheitslehre sowie wichtige Wirkungen und Folgen des Dopings kennen. Außerdem diskutieren und erkennen sie die gesellschaftlichen Funktionen des Sports.
Inhalt und Einsatz
Themenfelder und Lernziele
Die Materialien enthalten lehrplanrelevante Arbeitsblätter zu verschiedenen Themenfeldern. Jedes Themenfeld beginnt zunächst mit einer Seite für Lehrerinnen und Lehrer, die unter anderem Angaben zu Jahrgangsstufe und Fach enthält. Die Angaben basieren auf den Lehrplaninhalten der Bundesländer. Sie finden außerdem Informationen zu den jeweiligen Lernzielen, zu Vorbereitungen und gegebenenfalls benötigten Materialien sowie Musterlösungen für Aufgaben mit feststehender Lösung.
Sekundarstufe I und II
Die Arbeitsblätter für Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen Sekundarstufe I und II, sodass sich die jeweils ersten Arbeitsblätter eines Themenfelds für den Einsatz in der Sekundarstufe I, die nachfolgenden in der Sekundarstufe II eignen. Der Themenbereich „Trainingslehre“ enthält anstelle eines Arbeitsblatts für die Sekundarstufe I ein Projekt, das Sie beispielhaft über ein Schulhalbjahr hinweg umsetzen können.
Unterrichtseinheiten
Die Arbeitsblätter sind so konzipiert, dass Sie sie entweder einzeln herausgreifen und unabhängig voneinander im Unterricht einsetzen können, oder auch als eine zusammenhängende Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I oder II zum Thema „Wir reflektieren Sport“ nutzen können.
Unterrichtsfächer
Die Materialien bieten Arbeitsblätter und einen Projektplan für die Fächer Sport, Biologie, AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales), Chemie, Ernährungslehre, Arbeitslehre, Ethik, Ernährung und Gesundheit sowie Ernährung und Soziales. Ferner haben sich Übereinstimmungen mit Lehrplaninhalten in Deutsch, Kunst und Geschichte ergeben.
Entstehung der Materialien
Dem Unterrichtsmaterial gingen eine eingehende Analyse der Lehrpläne in den einzelnen Bundesländern sowie eine umfangreiche Lehrerbefragung voraus. Aus den Ergebnissen erarbeitete ein Team von Pädagogen ein Konzept, aus dem diese Materialien entstanden sind. Sie sollen künftig noch mit zusätzlichen Themen ergänzt werden. Wir hoffen, dass die Materialien auch Ihren Unterricht bereichern können. Hier können Sie die Gesamtdatei der Lehrermaterialien sowie die einzelnen Stundenentwürfe downloaden.
Material bestellen
Gerne senden wir Ihnen die Materialien inklusive Hefter kostenfrei zu. Einfach direkt über unser Bestellformular anfordern.
Dopingkontrollen in der Schule
Da es bei Dopingkontrollen kein Mindestalter gibt, kann es gelegentlich vorkommen, dass eine Kontrolle in der Schule und während der Schulzeit durchgeführt wird. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps und Hinweise zusammengestellt, damit Sie im konkreten Fall gut informiert sind.
Informationen für
Wenn eine Dopingkontrolle einer Athletin oder eines Athleten während der Schulzeit angesetzt ist, wird sich das Kontrollpersonal i.d.R. zunächst im Sekretariat melden, um zu erfragen, wo die entsprechende Athletin oder der Athlet auffindbar ist. Informieren Sie zunächst die Schulleitung darüber, dass eine Kontrolle stattfinden soll. Anhand der Stunden- und Klausurpläne können Sie nachvollziehen, in welchem Raum sich die Schülerin oder der Schüler derzeit befindet und ob ggf. eine Klausur geschrieben wird, die nicht gestört werden sollte. Ist dies der Fall, informieren Sie das Kontrollpersonal darüber, dass es sinnvoll ist, die Kontrolle erst nach der Klausur durchzuführen und auch erst dann die Athletin oder den Athleten aufzusuchen. Sofern eine Kontrolle unter den genannten Umständen möglich ist, zeigen Sie dem Kontrollpersonal den Weg zum Klassenraum, wo sich die Schülerin oder der Schüler aufhält. Um keine „fremden“ Personen auf dem Schulgelände unbeaufsichtigt zu lassen, begleiten Sie das Kontrollpersonal zum Klassenraum oder organisieren eine Person, die eine Begleitung gewährleisten kann. Das Kontrollpersonal wartet, bis eine Begleitung, ggf. durch die Schulleitung, möglich ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Schule bzw. die Direktorin oder der Direktor das Hausrecht innehat und somit entscheiden kann, ob die Aufforderung zur oder Durchführung der Dopingkontrolle den Unterricht in erheblichem Maße beeinträchtigt. Dann liegt es im Ermessen des Dopingkontrollpersonals, ob er das Unterrichtsende abwartet oder den Kontrollversuch abbricht.
Findet die Kontrolle wie geplant statt, informieren Sie zusammen mit dem Kontrollpersonal die Athletin oder den Athleten und die unterrichtende Lehrkraft darüber, dass eine Dopingkontrolle stattfinden soll. Als Schulleitung müssen Sie für die Dopingkontrolle geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die die Privatsphäre der Athletin oder des Athleten ausreichend schützt. Während der Kontrolle soll ausschließlich autorisierten Personen (Kontrollpersonal, die zu kontrollierende Sportlerin oder der Sportler und deren Betreuerin oder Betreuer) der Zugang ermöglicht werden. Die Räumlichkeiten sollten abschließbar sein. Sichtkontakt durch nicht berechtigte Personen mit der Athletin oder dem Athleten – etwa durch ein Fenster – ist nicht akzeptabel. Zudem muss auf Sauberkeit und Hygiene der Räume geachtet werden und sie sollten ausreichend beheizt sein. Hier bietet sich z.B. der 1.-Hilfe-Raum an, der i.d.R. die Möglichkeit zum Händewaschen bietet und Abfälle hygienisch entsorgt werden können. In dem Raum werden zunächst die Daten der Athletin oder des Athleten aufgenommen, daher sind ein Tisch und Stühle von Vorteil. Je nachdem, ob eine Blut- oder Urinkontrolle angesetzt ist, kann die Blutentnahme ebenfalls in dem Raum stattfinden. Die meisten Kontrollen finden als Urinkontrollen statt; daher wird zusätzlich eine Toilette benötigt. Um die Privatsphäre der Athletin oder des Athleten zu schützen eigenen sich hier z.B. die Behindertentoilette oder Toilette der Lehrerinnen oder Lehrer. Stellen Sie bei Bedarf und falls möglich ausreichend Getränke zur Verfügung.
Eine Schülerin oder ein Schüler von Ihnen wird zur Dopingkontrolle aufgefordert, hier ist es wichtig, dass Sie den Ablauf bestmöglich unterstützen.
Bei Minderjährigen besteht die Pflicht, dass eine Vertrauensperson als Zeuge hinzugezogen wird. Diese Zeugin oder dieser Zeuge ist entweder eine ausgewählte Vertrauensperson der Athletin oder des Athleten oder eine durch das Kontrollpersonal benannte Person. Es kann sich z.B. um die Trainerin oder den Trainer, die Lehrerin oder den Lehrer oder auch einen Elternteil handeln. Sollte die gewünschte Vertrauensperson nicht direkt vor Ort sein, kann diese ggf. benachrichtigt werden. Der Anfahrtsweg der Vertrauensperson sollte allerdings in einem vertretbaren Rahmen liegen. Bis zum Eintreffen der Vertrauensperson wird die Kontrolle nicht begonnen. Sollte keine Vertrauensperson zur Verfügung stehen, wird bei Minderjährigen keine Kontrolle durchgeführt.
Ggf. werden Sie als Lehrkraft als Vertrauensperson hinzugezogen. Ihre Aufgabe als Vertrauensperson ist es darauf zu achten, dass der Kontrollablauf nach den Standards erfolgt. Zudem haben Sie als Vertrauensperson die Aufgabe, die Kontrolleurin oder den Kontrolleur zu beobachten während diese oder dieser die Sichtkontrolle bei der Athletin oder dem Athleten durchführt (bei 16-17jährigen). Sie müssen der indirekten Sichtkontrolle bzw. der Observation des Kontrollpersonals während der Sichtkontrolle nicht beiwohnen, wenn die Athletin oder der Athlet dies nicht wünscht. Für Minderjährige und unter 16jährige gelten gesonderte Regelungen, u.a. wird noch keine Sichtkontrolle durchgeführt.
Um zu verhindern, dass gerade in Unterrichtszeiten eine Kontrolle angesetzt wird, können Sportlerinnen und Sportler im Wochenplan ihres Meldeformulars bzw. als regelmäßige Tätigkeit in ADAMS ihren Stundenplan angeben, sowie jene in den beiden höchsten Individualtestpools der NADA, dem Nationalen Testpool (NTP) und Registered Testing Pool (RTP), Klausurtermine und Klassenarbeiten als besondere Ereignisse (Kategorie: Sonstiges) hinterlegen.
Diese Informationen können dann bei der Kontrollansetzung Berücksichtigung finden und werden in der Regel dazu führen, dass derartige Situationen vermieden oder die Aufforderung zur Dopingkontrolle zumindest erst auf einen Zeitpunkt nach Ende der Prüfungssituation gelegt wird.
Darüber hinaus hat die Athletin oder der Athlet Rechte und Pflichten bei einer Dopingkontrolle. Eine ausführliche Auflistung dieser findet man unter: www.gemeinsam-gegen-doping.de/athleten/anti-doping-wissen/kontrollen/
Fact-Sheet für die Schule
Das Fact-Sheet ausgedruckt im Sekretariat hilft Ihnen zu wissen, wie in Ihrer Schule im Einzelfall auf das Erscheinen von Kontrollpersonal reagiert werden kann.
Feedbackbogen
Hier geht's zum Feedbackbogen (PDF).
Ihr Feedback ist gefragt!
Die Materialien werden zukünftig um weitere Arbeitsblätter ergänzt, die dann auf dieser Website zur Verfügung stehen werden. Welche Anregungen, Anmerkungen und Wünsche haben Sie als Lehrperson? Welche Themen sollen zukünftig aufgenommen werden?