03/2020
Maßnahmen der NADA zur Infektionsverhütung mit COVID-19
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COVID-19: Aktuelle Informationen zu Präventionsveranstaltungen
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Beispielliste zulässiger Medikamente und MediCard 2020 verfügbar
mehr InformationenHerzlich Willkommen im GEMEINSAM GEGEN DOPING Mediacenter. Hier finden Sie alle Videos und Broschüren sowie hilfreiche Präventions-Tools, um auch bei der Medikamenteneinnahme im Krankheitsfall oder bei ausgewählten Nahrungsergänzungsmitteln auf der sauberen Seite zu sein. Viel Spaß beim Stöbern!
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Die NADA haftet nicht für die Inhalte erteilter Auskünfte, die im Rahmen von Anfragen über die Zulässigkeit der Verwendung eines bestimmten Medikamentes oder der Anwendung einer Methode („Medikamentenanfragen“) erteilt werden, sofern seitens der NADA kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt auch für mögliche Schäden, die aufgrund der Erteilung einer unrichtigen Auskunft entstanden sind.Weder durch das Informationsangebot auf den Internetseiten der NADA, noch durch die Erteilung von individuellen Auskünften im Rahmen von Medikamentenanfragen entstehen Informations- oder Beratungsverträge zwischen den Nutzern und der NADA mit Wirkung für oder gegen die NADA. Die Auskünfte dienen ausschließlich einer Information des Nutzers in Form einer Wissenserklärung. Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung der NADA. Jeder Nutzer handelt insofern nur auf eigene Gefahr.
Medikamente sollten grundsätzlich immer nach den Vorgaben der/des Ärztin/ Arztes oder gemäß der Dosierungsanleitung in der Packungsbeilage angewendet werden. Die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gilt weltweit, allerdings können sich nationale und internationale Regeln je nach Status der/des Athletin/ Athleten (z.B. Testpool) unterscheiden. Im Zweifelsfall sollte bei internationalen Wettkampfveranstaltungen daher mit der/dem Verbandsärztin/Verbandsarzt Rücksprache genommen werden. Bei einer Dopingkontrolle sind zudem alle Medikamente, die ein/e Sportlerin/ Sportler einnimmt, anzugeben. Die Nennung eines Präparates in dieser Liste bedeutet weder Werbung noch Empfehlung hinsichtlich seiner Wirksamkeit. Die vorliegende Beispielliste zulässiger Medikamente nennt zur Behandlung oder zur Vorbeugung einer Reihe gängiger Beschwerden und Erkrankungen beispielhaft Wirkstoffe und/oder Handelsnamen von erlaubten Medikamenten. Die Auswahl der Medikamente erfolgt hierbei subjektiv und richtet sich danach, welche Präparate bei Sportlerinnen/Sportlern häufiger zur Anwendung kommen. Zudem sind die einzelnen Medikamente zur besseren Übersichtlichkeit anhand von Leitsymptomen in verschiedene Gruppen eingeteilt. Zusätzliche Anmerkungen weisen auf Besonderheiten hin oder sollen Verwechselungen vorbeugen. Wenn Sie vorhaben, andere, hier nicht genannte Präparate einzusetzen, sollten Sie gewissenhaft prüfen, ob alle Bestandteile dieses Präparates tatsächlich erlaubt sind. Durch die Nennung eines Wirkstoffes in dieser Beispielliste ist es im Analogieschluss in vielen Fällen möglich, weitere, in dieser Liste nicht aufgeführte Präparate auszuwählen.
Grundsätzlich sollten alle Medikamente nur nach Vorgabe des Arztes oder gemäß der Dosierungsanleitung in der Packungsbeilage angewendet werden.Die Nennung eines Präparates in dieser Liste bedeutet weder Werbung noch Empfehlung hinsichtlich seiner Wirksamkeit.
Lokalanästhetika
Alle Präparate, die ausschließlich Lokalanästhetika enthalten, sind erlaubt. (Die Anwendung von Adrenalin in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum oder lokale Anwendung z.B. an Nase oder Auge ist erlaubt.)
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* Die gekennzeichneten Medikamente enthalten Kortison und/oder ß2-Agonisten. Bitte gib insbesondere die Anwendung dieser Medikamente bei Dopingkontrollen immer an.
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Einige Asthmamedikamente müssen beantragt werden! Wie du diese beantragst, erfährst du auf unserer Website: www.nada.de/medizin/
* Die gekennzeichneten Medikamente enthalten Kortison und/oder ß2-Agonisten. Bitte gib insbesondere die Anwendung dieser Medikamente bei Dopingkontrollen immer an. Achtung: Die ß2-Agonisten Formoterol, Salbutamol und Salmeterol unterliegen einem Grenzwert. Achte daher beim Einsatz von Salbutamol, Salmeterol oder Formoterol immer auf folgende maximal erlaubte Dosierungen bei inhalativer Anwendung:
→ Salbutamol: max. 800 µg innerhalb von 12 Stunden; max. 1600 µg innerhalb von 24 Stunden.
→ Salmeterol: max. 200 µg innerhalb von 24 Stunden.
→ Formoterol: max. 54 µg innerhalb von 24 Stunden.
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Augentropfen gegen allergische Konjunktivitis, z.B. Heuschnupfen, siehe unter "Allergien, Heuschnupfen".
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** Achtung: Spasmo Mucosolvan mit dem Wirkstoff Clenbuterol ist verboten.
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(z.B. Hautinfektionen durch Bakterien, Viren und Pilze einschl. Akne; Juckreiz und Ekzeme; Hämorrhoidenmittel, Wundbehandlungsmittel)
*Die gekennzeichneten Medikamente enthalten Kortison. Bitte gib insbesondere die Anwendung dieser Medikamente bei Dopingkontrollen immer an.
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ACHTUNG - VERBOTEN: Alle Kombinationspräparate, die Diuretika enthalten, sind verboten. Die Zusätze comp, HCT oder plus weisen auf verbotene Diuretika hin.
***Betablocker sind in bestimmen Sportarten verboten. (siehe „Prohibited List 2020“)
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Alle hormonalen Ovulationshemmer (Tabletten, Pflaster, Vaginalringe), Gestagenpräparate zur Verhütung (Tabletten, Verhütungsstäbchen und Verhütungsspritzen), Notfallkontrazeptiva sowie Gestagen- und Estrogenpräparate zur Hormonersatztherapie (z.B bei Wechseljahresbeschwerden) sind erlaubt.
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Keine Beschränkungen. Impfungen sollten rechtzeitig geplant, aufeinander abgestimmt und nach Möglichkeit in der wettkampffreien Zeit durchgeführt werden.
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Nasentropfen/-sprays gegen allergische Rhinitis, z.B. Heuschnupfen, siehe unter „Allergien, Heuschnupfen“.
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Achtung: Häufig sind Vitamin-, Mineralstoff- und Spurenelementpräparate als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) im Handel. Aufgrund zahlreicher Meldungen über kontaminierte NEM warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme dieser Stoffe. Weitere Informationen dazu findest du unter www.nada.de.
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