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Eine abstrakte Grafik, um die Thematik der Seite zu verdeutlichen. Ein Junge spielt Basketball. Sein Kopf ist von einer Wolke verdeckt.

Folgen von Doping

Spätestens die positive Dopingprobe stellt das ganze Leben auf den Kopf. Aber auch ohne erwischt zu werden, bestehen ernste gesundheitliche und soziale Folgen. Einige davon erklären wir auf dieser Seite. 

Ein Skifahrer stürzt auf einer Piste und ist umgeben von aufgewirbeltem Schnee.

Positiver Test,
negative Konsequenz!

Positiv getestet zu werden hat viele negative Folgen. Die hoffnungsvolle Karriere findet ein abruptes Ende, finanzielle Einnahmequellen versiegen und das Ansehen des*der Athlet*in ist ruiniert. Ganz abgesehen davon, dass die Einnahme von Dopingsubstanzen erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann. In der Geschichte des Sports können einige Todesfälle auf den Missbrauch verbotener Substanzen zurückgeführt werden. In diesen Fällen waren Herzstillstand und Herzinfarkt die Ursache, teilweise ausgelöst durch Dopingsubstanzen wie Anabolika oder das Hormon EPO. Betroffen waren dabei Athlet*innen unterschiedlichster Sportarten.

FOLGEN IM DETAIL

„Eine Welt bricht zusammen“ ist eine dramatische Formulierung. Für Dopingsünder*innen trifft sie jedoch zu. Weil gleich fünf Grundpfeiler der Identität und Lebensplanung bröckeln.

Gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Körper und Psyche.

Einige für Athlet*innen verbotene Substanzen kommen nicht nur in Dopingmitteln vor, sondern auch in Medikamenten, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet werden. Wenn man als gesunder Mensch ein solches Mittel zum Zweck der Leistungssteigerung einnimmt, kann das gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben. Sie können drastisch sein und unter Umständen sogar zum frühzeitigen Tod führen. Dopingsubstanzen wie Anabolika erhöhen das Herzinfarkt- und Krebsrisiko. Bei Frauen kann der Gebrauch von Anabolika zu einer Vermännlichung führen: Die Körperbehaarung nimmt zu und die Stimme wird tiefer. Bei Männern kann der umgekehrte Effekt eintreten: Die Brust nimmt weibliche Formen an und die Hoden schrumpfen. All diese Veränderungen bilden sich nicht mehr zurück, was schwere psychische Belastung für den*die Athlet*in bedeuten kann. Auch die kurzfristigen Folgen sind erheblich. Das gilt nicht nur für Anabolika, sondern auch für die Einnahme aller anderen Substanzen, wenn sie missbräuchlich zu Dopingzwecken genommen werden.

Gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Körper und Psyche.

Einige für Athlet*innen verbotene Substanzen kommen nicht nur in Dopingmitteln vor, sondern auch in Medikamenten, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet werden. Wenn man als gesunder Mensch ein solches Mittel zum Zweck der Leistungssteigerung einnimmt, kann das gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben. Sie können drastisch sein und unter Umständen sogar zum frühzeitigen Tod führen. Dopingsubstanzen wie Anabolika erhöhen das Herzinfarkt- und Krebsrisiko. Bei Frauen kann der Gebrauch von Anabolika zu einer Vermännlichung führen: Die Körperbehaarung nimmt zu und die Stimme wird tiefer. Bei Männern kann der umgekehrte Effekt eintreten: Die Brust nimmt weibliche Formen an und die Hoden schrumpfen. All diese Veränderungen bilden sich nicht mehr zurück, was schwere psychische Belastung für den*die Athlet*in bedeuten kann. Auch die kurzfristigen Folgen sind erheblich. Das gilt nicht nur für Anabolika, sondern auch für die Einnahme aller anderen Substanzen, wenn sie missbräuchlich zu Dopingzwecken genommen werden.

Verlust von Ansehen und Respekt bei Freund*innen sowie der Familie, Schaden für die gesamte Sportart.
Wer dopt, muss damit rechnen, dass das eigene Image und das Image der Sportart massiv Schaden nimmt. Achtung und Respekt vor den Leistungen und vor der Person selbst gehen verloren. Denn errungene Siege und Erfolge gehen letztlich auf das Konto verbotener Mittel und nicht ausschließlich sportlicher Leistung. Darunter leidet auch der Glaube an den Sport und sein Wertesystem, das für Fans und Publikum einen hohen Stellenwert hat. Doping bedeutet oft das Ende der Karriere und macht häufig die gesamte Lebensplanung hinfällig. Wer für mehrere Jahre gesperrt wird, verliert schnell den Anschluss an die Elite. Auch werden errungene Siege bei Wettkämpfen rückwirkend aberkannt. Gerade für Nachwuchsathlet*innen ist ein positives Testergebnis ein schwerer Schlag.

Verlust von Ansehen und Respekt bei Freund*innen sowie der Familie, Schaden für die gesamte Sportart.
Wer dopt, muss damit rechnen, dass das eigene Image und das Image der Sportart massiv Schaden nimmt. Achtung und Respekt vor den Leistungen und vor der Person selbst gehen verloren. Denn errungene Siege und Erfolge gehen letztlich auf das Konto verbotener Mittel und nicht ausschließlich sportlicher Leistung. Darunter leidet auch der Glaube an den Sport und sein Wertesystem, das für Fans und Publikum einen hohen Stellenwert hat. Doping bedeutet oft das Ende der Karriere und macht häufig die gesamte Lebensplanung hinfällig. Wer für mehrere Jahre gesperrt wird, verliert schnell den Anschluss an die Elite. Auch werden errungene Siege bei Wettkämpfen rückwirkend aberkannt. Gerade für Nachwuchsathlet*innen ist ein positives Testergebnis ein schwerer Schlag.

Raus aus dem Sport: Sanktionierung und Sperre.
Doping wird entweder von der NADA, dem jeweils zuständigen Disziplinarorgan der Sportfachverbände oder einem unabhängigen Sportschiedsgericht sanktioniert. Mit welchen Sanktionen ein*e Athlet*in zu rechnen hat, hängt von der Art des Dopingverstoßes ab. Entscheidend dabei ist, welche Substanz oder Methode nachgewiesen wurde, ob die Substanz wissentlich oder unwissentlich in den Körper gelangt ist und ob sie genommen wurde, um die Leistungsfähigkeit zu steigern und ob es sich vielleicht sogar um einen Wiederholungsfall handelt. Je nach Beantwortung dieser drei Fragen kann eine Sanktionierung von einer Verwarnung bis hin zu einer lebenslangen Sperre bei wiederholtem Dopingverstoß reichen. Auch ein Geständnis wird bei der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem gilt auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und wird entsprechend sanktioniert.

Raus aus dem Sport: Sanktionierung und Sperre.
Doping wird entweder von der NADA, dem jeweils zuständigen Disziplinarorgan der Sportfachverbände oder einem unabhängigen Sportschiedsgericht sanktioniert. Mit welchen Sanktionen ein*e Athlet*in zu rechnen hat, hängt von der Art des Dopingverstoßes ab. Entscheidend dabei ist, welche Substanz oder Methode nachgewiesen wurde, ob die Substanz wissentlich oder unwissentlich in den Körper gelangt ist und ob sie genommen wurde, um die Leistungsfähigkeit zu steigern und ob es sich vielleicht sogar um einen Wiederholungsfall handelt. Je nach Beantwortung dieser drei Fragen kann eine Sanktionierung von einer Verwarnung bis hin zu einer lebenslangen Sperre bei wiederholtem Dopingverstoß reichen. Auch ein Geständnis wird bei der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem gilt auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und wird entsprechend sanktioniert.

Kündigung von Sponsorenverträgen, Rückzahlung von Preis- und Fördergeldern. 

Ein positives Analyseergebnis kann zu hohen finanziellen Einbußen führen. Nicht nur Preisgelder, auch die finanziellen Förderungen, etwa durch die Deutsche Sporthilfe oder die Verbände, müssen zurückgezahlt werden. Zudem können Sponsorenverträge aufgelöst werden. Es bleiben also nicht nur alle laufenden Einnahmen aus dem sportlichen Bereich aus. Im schlimmsten Fall türmen sich auch Schulden auf.

Kündigung von Sponsorenverträgen, Rückzahlung von Preis- und Fördergeldern. 

Ein positives Analyseergebnis kann zu hohen finanziellen Einbußen führen. Nicht nur Preisgelder, auch die finanziellen Förderungen, etwa durch die Deutsche Sporthilfe oder die Verbände, müssen zurückgezahlt werden. Zudem können Sponsorenverträge aufgelöst werden. Es bleiben also nicht nur alle laufenden Einnahmen aus dem sportlichen Bereich aus. Im schlimmsten Fall türmen sich auch Schulden auf.

Ein Leben ohne organisierten Leistungsport.

Nicht zuletzt: wer gedopt hat, kann nicht mehr mit seinem Team trainieren und darf häufig auch die Trainingsstätte mit nicht mehr nutzen. Ohne ein konkretes Ziel und die Motivation durch den Wettkampf, fehlt oft die Kraft für das harte Training. Der Anschluss an die Elite geht verloren und auch an die anderen Sportlerinnen und Sportler.

Ein Leben ohne organisierten Leistungsport.

Nicht zuletzt: wer gedopt hat, kann nicht mehr mit seinem Team trainieren und darf häufig auch die Trainingsstätte mit nicht mehr nutzen. Ohne ein konkretes Ziel und die Motivation durch den Wettkampf, fehlt oft die Kraft für das harte Training. Der Anschluss an die Elite geht verloren und auch an die anderen Sportlerinnen und Sportler.

Körperliche Auswirkungen

Der Missbrauch von Medikamenten kann ernste gesundheitliche Folgen haben. Medikamente werden dazu entwickelt um Krankheiten zu heilen, nicht um gesunde Menschen noch leistungsfähiger zu machen. Schau Dir in unserer Bodymap an, was Doping mit dem Körper macht.

Substanzen

Körperbereiche

Eine Starterpistole, die den Start eines Wettkampfes anzeigt, wird in die Luft gehalten und gerade betätigt. Um die Pistole ist noch Rauch zu sehen.

Das Anti-Doping-Gesetz

Seit dem 18. Dezember 2015 gibt es in Deutschland neben den Anti-Doping-Bestimmungen des NADC auch das Anti-Doping-Gesetz. Es umfasst sämtliche strafrechtliche Dopingtatbestände, die bislang im Arzneimittelgesetz erfasst waren. Darüber hinaus definiert das Gesetz Selbstdoping als unrechtmäßigen Tatbestand. Sprich, ein*e Athlet*in macht sich juristisch strafbar, wenn er oder sie sich mit der Absicht einen sportlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, Dopingmittel einnimmt oder Dopingmethoden anwendet.

Sanktionshoheit der NADA
Besteht der Verdacht, dass ein*e Athlet*in gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen hat, führt die NADA ein sog. Ergebnismanagementverfahren durch: Der Sachverhalt wird ermittelt und rechtlich bewertet. Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus dem aktuell gültigen Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (SfED). Der*Die Athlet*in wird über den Sachverhalt benachrichtigt (Art. 3 SfED) und kann zum Vorwurf des Dopingverstoßes Stellung nehmen. Anschließend erlässt die NADA einen Sanktionsbescheid (Art. 5 SfED), in dem die beabsichtigte Sanktion – z.B. eine Sperre – dargestellt wird. Die Stellungnahme des*der Athlet*in wird bei der rechtlichen Würdigung berücksichtigt. Anschließend kann der*die Athlet*in die Sanktion akzeptieren oder die Durchführung des Disziplinarverfahrens beantragen. Wird die Sanktion seitens des*der Athlet*in akzeptiert, so erlässt die NADA die Entscheidung darüber (Art. 7 SfED) und die entsprechende Sperre tritt in Kraft. Beantragt der*die Athlet*in die Durchführung des Disziplinarverfahrens, reicht die NADA Schiedsklage beim Deutschen Sportschiedsgericht ein. Zu jedem Zeitpunkt des Ergebnismanagement- verfahrens gilt: Kommt die NADA zu der Überzeugung, dass kein Dopingverstoß vorliegt (z.B. durch eine gültige TUE), stellt sie das Verfahren ein.

Je nach Kontext greifen unterschiedliche juristische Zuständigkeiten. Hier ein kurzer Überblick:

Die verbandsinterne Gerichtsbarkeit, in der Organe des Verbands auf Grundlage des Verbandsregelwerks und einer ggf. vorhandenen Verfahrensordnung eine sportrechtliche Streitigkeit entscheiden, stellt in der Regel die erste Verfahrensstufe dar, bei der sich der*die Athlet*in (oder auch ein*e Dritte*r) vor einem Verbandsorgan für einen Verstoß gegen Sportregeln, wie z. B. Anti-Doping-Bestimmungen, zu verantworten hat. Diese Verbandsorgane tragen die oft irreführende Bezeichnung „Schiedsgericht“, sind jedoch in der Regel nicht als „echtes“ Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung anzusehen.

 

Anfechtung der Disziplinarentscheidung eines Verbands
Die Entscheidung eines Disziplinarorgans eines Verbands ist anfechtbar. Wird Berufung gegen die Entscheidung des Verbandsorgans eingereicht, wird der Fall auf der nächsthöheren Instanz neu verhandelt, im Normalfall beim Deutschen Sportschiedsgericht. Gegen dessen Urteile und Schiedssprüche kann ebenfalls Berufung eingelegt werden, sodass letztinstanzlich der Court of Arbitration for Sport (CAS) auf internationaler Ebene ein Urteil fällt. Die Entscheidung des CAS ist endgültig

Ihrem entsprechenden Stiftungsauftrag nachkommend, hat die NADA ein unabhängiges Sportschiedsgericht etabliert, das bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln angesiedelt ist. Das Deutsche Sportschiedsgericht nahm am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf. Es sichert zum einen die von vielen Seiten geforderte Unabhängigkeit in sport- und dopingrechtlichen Verfahren. Zum anderen gewährleistet es gerechte und einheitliche Sanktionierungen. Die fachliche Kompetenz ist durch eine entsprechende Auswahl von Schiedsrichter*innen mit ausgeprägter Erfahrung im Sportrecht gesichert. Das Deutsche Sportschiedsgericht stellt die nationale Entsprechung zum CAS dar. Es kann die Verbände bei der Behandlung der komplexen Sachverhalte im Zusammenhang mit Dopingfragen und anderen sportrechtlichen Streitfällen wirkungsvoll entlasten.

Mit der Gründung des Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne im Jahr 1984 wurde eine Institution geschaffen, die ohne Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Sport abschließend entscheiden kann. Die Einrichtung des CAS führte nicht nur zu einem fortschreitenden Verzicht auf die staatliche Gerichtsbarkeit, sondern war zugleich auch Initialzündung für die Entstehung weiterer Schiedsgerichte auf nationaler Ebene.

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