Das Anti-Doping-Gesetz 1 - Fakten 2 und Meinungen 3 von Trainern für Trainer.
Das Anti-Doping-Gesetz
Der World Anti Doping Code (WADC) und in Deutschland der Nationale Anti Doping Code (NADC) sind die grundlegenden Regelwerke für die Anti-Doping-Arbeit. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der überarbeitete WADC 2015 und NADC 2015 für Deutschland.
Am 10. Dezember 2015 ist in Deutschland zudem das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es umfasst neue Straftatbestände, auch das Selbstdoping, und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Damit werden erstmals gezielt dopende Leistungssportler erfasst, die sich durch Doping Vorteile im organisierten Sport verschaffen wollen.
Ziele des Gesetzes sind:
Für Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind klare Sanktionen vorgesehen. Bei einem positiven Analyseergebnis droht der sofortige Ausschluss von weiteren Wettkämpfen. Wer im Wettkampf erwischt wird, dem können Erfolge auch rückwirkend aberkannt werden. Im Mannschaftssport kann das sogar das ganze Team betreffen. Liegen die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vor, wird immer ein Verfahren eröffnet, das unter bestimmten Umständen sogar in einer lebenslangen Sperre enden kann.
Viele dopingrelevante Substanzen sind in Medikamenten enthalten, die bei bestimmten Erkrankungen gezielt ärztlich verordnet werden. Nimmt ein gesunder Mensch ein solches Mittel zum Zweck der Leistungssteigerung ein, kann das gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf Körper und Psyche haben.
Sportlern, die des Dopings überführt wurden – und ebenso ihren Trainern – haftet immer ein gewisser Makel an, auch wenn zukünftige Leistungen wieder regulär erbracht werden. Oft bleibt das Negativ-Image hängen und Sportler und Kollegen meiden auch künftig den Kontakt. Dopende Athleten und Doping tolerierende oder unterstützende Trainer belügen und betrügen aber nicht nur die anderen, sondern auch sich selbst.
Wichtige Fakten
Eines der zentralen Instrumente in der Anti-Doping-Arbeit ist die konsequente Bestrafung von Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Bislang wurden Dopingvergehen aus strafrechtlicher Sicht über das Arzneimittelgesetz und /oder das Betäubungsmittelgesetz sanktioniert. Im neuen Anti-Doping-Gesetz sind nun die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und Betäubungsmittelgesetzes zusammengeführt.
Das Anti-Doping-Gesetz verbessert die Möglichkeiten von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden und sorgt für eine Intensivierung der Anti-Doping-Arbeit. Es ergänzt die bisherigen Vorschriften und führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen.
Das neue Gesetz stellt Selbstdoping unter Strafe. Dies gilt für die Anwendung, den Erwerb und den Besitz von Dopingmitteln, wenn der Sportler damit beabsichtigt, sich in einem sportlichen Wettkampf ohne medizinische Indikation einen Vorteil zu verschaffen.
Neben Sanktionen auf Grundlage des NADC sind für dopende Sportler nun auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Strafrechtliche Verstöße können mit Bußgeldern oder auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Der Tatbestand des Selbstdopings betrifft jedoch nur Testpoolathleten sowie Sportler, die durch den Sport erhebliche Einnahmen verzeichnen. Die Herstellung, der Handel, das Veräußern, das Verschreiben oder das in den Verkehr bringen sind jedoch auch weiterhin für alle Personen verboten.
Das Anti-Doping-Gesetz bezieht sich auch auf das Umfeld der Sportler. Somit können sich Betreuer, Ärzte und Funktionäre, aber auch Sie als Trainer nach dem Gesetz strafbar machen. Die Einführung und Verschärfung der Straftatbestände hat zur Folge, dass bei einem begründeten Anfangsverdacht die staatlichen Ermittlungsbehörden intensiver als bisher ermitteln können. Das schließt unter bestimmten Umständen auch Hausdurchsuchungen bei den betroffenen Sportlern sowie in deren Umfeld mit ein.
Haltung von Trainern
Das Anti-Doping-Gesetz gilt nicht nur für Athleten, sondern auch für Betreuer, (Mannschafts-) Ärzte, Funktionäre und natürlich auch für Trainer. Auch Sie können sich strafbar machen, wenn Sie ein Dopingmittel herstellen und/oder in den Verkehr bringen, sei es durch Handel, freie Abgabe, Verschreibung oder wenn Sie ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei Ihrem Schützling anwenden.
Statement

„Ich finde es gut, dass auch staatlich sanktioniert wird. Das schreckt natürlich ab...“ - Kim Raisner
Kontakt
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