Das Doping-Kontroll-System 1 schützt sauberen Sport. Wir erklären Ihnen den Kontrollablauf 2 und wie Sie Ihre Sportlerinnen und Sportler bei Meldepflichten 3 unterstützen können.
Bescheid wissen
Dopingkontrollen sind unabdingbar für einen sauberen Sport und schützen die von Ihnen trainierten Athletinnen und Athleten. Trainerinnen und Trainer sind bei Kontrollen oft als Vertrauensperson mit dabei, um beim Ablauf der Kontrolle zur Seite zu stehen. Daher ist es wichtig, dass Sie über Kontrollen, Testpooleinteilungen und möglichen Meldepflichten bescheid wissen. Auch kleine Erinnerungen an die Meldepflichten können bereits viel helfen.
Im Rahmen eines Wettkampfes kann jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kontrolliert werden. In der Regel werden die Athletinnen und Athleten der ersten Plätze kontrolliert, weitere Athletinnen und Athleten können ausgelost werden. Auch spezielle Zielkontrollen sind möglich. Wird eine Wettkampfteilnehmerin oder ein Wettkampfteilnehmer ausgewählt, so fordert ihn ein sog. Chaperon zur Kontrolle auf. Sie oder er begleitet die Sportlerin oder den Sportler zur Kontrollstation und lässt ihn nach der Aufforderung zur Dopingkontrolle nicht mehr aus dem Sichtfeld, um Manipulationen vorzubeugen. Bei den Wettkampfkontrollen arbeitet die NADA mit den Spitzenverbänden, Ligen und Sportorganisationen zusammen.
Trainingskontrollen sind nur für Athletinnen und Athleten relevant, die Mitglied eines Testpools der NADA sind. In einen Testpool wird berufen, wer einem Bundesleistungskader (A-, B-, C-, D/C-Kader) angehört oder teilweise auch Inhaberin oder Inhaber eines Elitepasses oder einer Profilizenz ist. Eine Trainingskontrolle kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Sportlerin oder der Sportler muss entweder eine Urin- oder Blutprobe abgeben, manchmal auch beides als sog. Kombikontrolle. Sollte ihre Sportlerin oder ihr Sportler in einem entsprechenden Kader sein, wird er vom Verband und der NADA über den zugehörigen Testpool informiert.
Die NADA hat für ihre Athletinnen und Athleten vier Testpools definiert: Den Registered Testing Pool (RTP), den Nationalen Testpool (NTP), den Allgemeinen Testpool (ATP) und den Team Testpool (TTP). Wenn ihre Athletin oder ihr Athlet ebenfalls einem Testpool angehört, so hängt dieser von der Sportart und Disziplin sowie der Kader-Zugehörigkeit ab. Alle Trainingskontrollen der NADA finden unangekündigt statt, darum ist es für die Kontrollplanerinnen und Kontrollplaner der NADA wichtig zu wissen, wo sich die Athletin oder der Athlet tagtäglich aufhält. Die dafür notwendigen Angaben werden als „Meldepflichten“ bezeichnet. Dafür ist die Sportlerin oder der Sportler selbst verantwortlich, aber Sie als Trainerin oder Trainer können dabei natürlich unterstützen. Alle Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit müssen vollständig sein, sodass eine Kontrolleurin oder ein Kontrolleur die Sportlerin oder den Sportler überall antreffen kann. Bei Umzug, Urlaub und Aufenthalten außer Haus, muss die NADA rechtzeitig und unmissverständlich von der betreffenden Athletin oder dem Athleten informiert werden.
Die Angaben zum Aufenthaltsort der Athletinnen und Athleten im ATP erfolgt einmal jährlich über das Meldeformular. Informationen über Kadermaßnahmen und Trainingslager erhält die NADA in der Regel über Ihren Verband. Die Sportlerin oder der Sportler muss die folgenden Informationen mitteilen:
- Angaben zu Wohnsitz und sonstigen Aufenthaltsorten
- E-Mail-Adresse
- Festnetz- und Mobilfunknummer
- Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan)
- Falls bekannt: Saisonhöhepunkte, Trainingslager und Wettkampfteilnahmen
Athletinnen und Athleten des NTP nutzen das Online-Meldesystem der WADA, kurz ADAMS. Sie müssen die folgenden Angaben machen:
- voraussichtliche Aufenthaltsorte und -zeiten (Whereabouts) für das gesamte Quartal
- Übernachtungsort
- regelmäßigen Tätigkeiten (Training, Arbeit, Schule sowie weitere regelmäßige Aufenthaltsorte)
- Wettkämpfe
- Reisetätigkeiten
Athletinnen und Athleten des RTP nutzen ebenfalls das Online-Meldesystem der WADA. Sie unterliegen der strengsten Meldepflicht in ADAMS mit folgenden Angaben:
- Nennung einer Stunde (1h-Regelung) an jedem Tag, in der sichergestellt ist, dass sie sich am angegeben Ort aufhalten (für eine mögliche Kontrolle)
- Übernachtungsort
- voraussichtliche Aufenthaltsorte und -zeiten (Whereabouts) für das gesamte Quartal
- regelmäßigen Tätigkeiten und Wettkämpfe
- Reisetätigkeiten
Alle Angaben müssen vierteljährlich im Voraus erfolgen (zum 25. März, 25. Juni, 25. September und 25. Dezember). Dabei kann ADAMS rund um die Uhr mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort aktualisiert werden – in Ausnahmefällen auch per SMS.
Das ist der Ablauf
Dopingkontrollen sind vor allem für junge Athletinnen und Athleten mit großer Aufregung verbunden. Wer sich rechtzeitig informiert, ist auf jede Dopingkontrolle vorbereitet.
Egal ob als kontrollierte Athletin oder Athlet, oder als Trainerin oder Trainer in der Rolle der Vertrauensperson, sehen Sie hier, wie die Kontrollen ablaufen:
Bei Kontrollen bestehen gewisse Pflichten, aber natürlich auch Rechte.
- Eine Vertrauensperson darf die Kontrolle begleiten.
- Die Kontrolleurin oder der Kontrolleur muss bei Kontrollen im Auftrag der NADA das gleiche Geschlecht wie die Athletin oder der Athlet haben. Bei Kontrollen die nicht im Auftrag der NADA durchgeführt werden, muss das nicht so sein.
- Die Kontrolleurin oder der Kontrolleur muss sich mit dem offiziellen NADA-Ausweis ausweisen.
- Nach der Aufforderung zur Kontrolle darf die Trainingseinheit beendet werden. Allerdings muss die Athletin oder der Athlet in Sichtweite der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs bleiben.
- Anmerkungen oder Probleme bei der Kontrolle können auf dem Kontrollformular angegeben werden (oder anschließend an die Kontrolle per Mail direkt an die NADA).
- Eine angesetzte Kontrolle darf nicht verweigert oder verschoben werden.
- Die Athletin oder der Athlet muss sich gegenüber der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur mit einem Lichtbildausweis ausweisen.
- Die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (ggf. auch Transfusionen) müssen auf dem Kontrollformular angegeben werden.
Kontrollen bei Minderjährigen
Bei Athlet*inneen unter 18 Jahren muss eine volljährige Vertrauensperson die Kontrolle begleiten - also z.B. Eltern, Trainerin oder Trainer, eine Verwandte oder ein Verwandter. Sollte eine Vertrauensperson nicht vor Ort sein, kann sie benachrichtigt werden. Bevor eine Vertraunesperson nicht anwesend ist, wird mit der Dopingkontrolle nicht begonnen.
Bei Kontrollen von minderjährigen Athlet*innen ist vorgeschrieben, dass ein Kontrollteam von mindestens zwei Personen für die Probenahme eingesetzt wird. Seit 2023 findet auch bei Athlet*innen unter 16 Jahren eine Sichtkontrolle statt. Das bedeutet, dass die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur bei der Abgabe des Urins dabei ist. Wichtig: Die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur wird während der Sichtkontrolle selbst von seiner Kollegin bzw. seinem Kollegen beobachtet - dies dient dem Schutz der mindejährigen Athlet*innen und gleichzeitig dem Schutz der Konntroleurin bzw. des Kontroleurs.

Paperless
Mitte des Jahres 2013 wurde das Dopingkontrollformular (DCF) in Papierform durch ein digitales Formular - das "paperless"-Kontrollformular - ersetzt. Bei der Dopingkontrolle werden alle Angaben zur Kontrolle auf einem Tablet ausgefüllt. Auch die Unterschriften erfolgen direkt auf dem Tablet. Inhaltlich gibt es keine Veränderung zum bisherigen Kontrollprozess. Die Athletin oder der Athlet erhält eine Kopie des Protokolls als PDF-Dokument an die angegebene E-Mail Adresse. Auf Wunsch kann alternativ eine Kontrolle klassisch in Papierform durchgeführt werden.
Das passiert mit der Probe
In Deutschland gibt es zwei von der WADA akkreditierte Labore, die für die Analyse der Dopingproben der NADA verantwortlich sind: Das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln und das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa.
Von der Probe zum Testergebnis - Der Ablauf
- 1.
Alle Proben, egal ob Blut oder Urin, werden nach der Probenahme von der Athletin oder dem Athleten selber versiegelt und transportfertig verpackt.
- 2.
Die Kontrolleurin oder der Kontrolleur bringt die Proben entweder persönlich ins Labor oder sie werden mit einem speziellen Kurrierservice ans Labor geschickt – die Blutproben bei einer kontrollierten Temperatur zwischen 2-12°C.
- 3.
Im Labor können die versiegelten Proben nur durch die Zerstörung des Verschlusses geöffnet werden – dadurch können sie während des Transports nicht geöffnet und verunreinigt oder manipuliert werden.
- 4.
Die Dopingproben sind mit einem Probencode versehen, der auf dem sogenannten „Laborabschnitt“ des Dopingkontrollformulars vermerkt ist. Auf dem Laborabschnitt befinden sich wichtige Informationen für das Labor, aber nie der Name der Athletin oder des Athleten, ist die Probe vollständig anonymisiert.
- 5.
Das Originalprotokoll mit dem Probencode und dem Namen der Athletin oder des Athleten, wird von der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur an die NADA geschickt. Wenn das Labor ein positives Analyseergebnis an die NADA meldet, bekommt die NADA nur den Probencode der entsprechenden Probe vom Labor übermittelt. Mit dem Kontrollformular kann die NADA den Probencode mit dem Namen der Athletin oder des Athleten „matchen“, also zuordnen und weiß dann, von genau die Probe stammt. Übrigens: Nur bei einem tatsächlichen Dopingbefund, also einem positiven Testergebnis, wird die betreffende Athletin oder der Athlet von der NADA kontaktiert.
Meldepflichten
Nachdem Athletinnen und Athleten von der NADA über ihre Testpoolzugehörigkeit benachrichtigt wurden, unterliegen sie in der Regel für die darauffolgenden zwölf Monate den Meldepflichten des jeweiligen Testpools. Nur durch Meldepflichten sind unangekündigte und somit effektive Kontrollen möglich. Sollte eine Athletin oder ein Athlet einmal keine Möglichkeit haben, sich online abzumelden, kann sie oder er dies auch per SMS tun. Dazu muss jedoch die SMS-Funktion im Profil bei ADAMS aktiviert sein.
Um bei den Meldepflichten immer alles richtig anzugeben und aktuell zu halten, kann unser Leitfaden hilfreich sein. Wenn Ihre Athletinnen oder Athleten neu in einen Testpool der NADA kommen, machen Sie Ihre Athletinnen oder Athleten einfach auf den Leitfaden aufmerksam und greifen Sie ihnen auf diese Weise unter die Arme.
Statement

"Fairness kann man nur gemeinsam erreichen." - Hannes Schürmann
Kontakt
Nationale Anti Doping Agentur
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