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Eine Grafik von einem Mann, der hinter einem Vorhang hervorschaut. Über dem Vorhang steht der Schriftzug 'Dopingkontrolle'.

Dopingkontrolle

Eine der Kernaufgaben der NADA ist die Planung von Dopingkontrollen zum Schutz sauberer Athlet*innen. 

Wie genau das Doping-Kontroll System funktioniert 

und wie eine Kontrolle abläuft, erfährst Du hier.

Trainings- und Wettkampfkontrollen

Eine Urinprobe in einem Plastikröhrchen. Die Grafik zeigt den Vorgang des Verschraubens einer Urinprobe und veranschaulicht das Thema der Probenentnahme für Dopingkontrollen.

Eine der Kernaufgaben der NADA ist die Planung und Koordination von Dopingkontrollen zum Schutz sauberer Sportler*innen. Es gibt Trainings- und Wettkampfkontrollen. Trainingskontrollen sind alle Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen. Sie können jederzeit und an jedem Ort erfolgen - während des Trainings und auch in der Freizeit, der Schule oder Uni. Trainingskontrollen finden immer unangemeldet statt. Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen betreffen alle Athlet*innen, die einem Testpool der NADA angehören. Wie diese Testpools funktionieren, wird weiter unten auf dieser Seite erklärt.

Neben den Trainingskontrollen ist die NADA auch für die Organisation und Durchführung von Wettkampfkontrollen in Deutschland verantwortlich. Damit liegt die nationale Kontrollplanung in der Hand der NADA. Sie ist die zentrale Instanz für saubere, dopingfreie Leistung. International arbeitet die NADA mit der WADA, anderen NADOs, internationalen Verbänden und Kontrollinstanzen zusammen. Das gilt auch für internationale Wettkämpfen, die in Deutschland stattfinden. Eine Einflussnahme durch Sportfachverbände ist ausgeschlossen, und es ist sichergestellt, dass die Kontrollen unabhängig durchgeführt werden. 

Bei Wettkampfkontrollen sind Kontrollstationen eingerichtet, welche die Privatsphäre der Athlet*innen während einer Kontrolle schützen und zu denen nur autorisierte Personen Zutritt haben. Von dem Moment der Benachrichtigung über eine anstehende Dopingkontrolle bis zum Eintreffen in der Kontrollstation werden die Athlet*innen von einem sogenannten Chaperon begleitet und beaufsichtigt, um Manipulationen auszuschließen. Erst wenn die Kontrolle endgültig abgeschlossen ist, endet auch die Beaufsichtigung durch das Kontrollpersonal.

Risikogruppen

Die NADA teilt Sportarten in drei Risikokategorien ein. Welche Sportart welcher Risikogruppe zugeordnet wird, hängt von folgenden vier Kriterien ab, die regelmäßig neu bewertet werden. In einigen Fällen werden auch einzelne Disziplinen einer Sportart unterschiedlich bewertet.

  • Physiologische Faktoren, d. h. die physiologischen Anforderungen und das damit einhergehende leistungssteigernde Potenzial einer Sportart oder Disziplin durch eine Anwendung von verbotenen Wirkstoffen oder Methoden.
  • Empirische Daten, d. h. das statistische Dopingrisiko anhand der Auswertung der Anzahl positiver Fällen in Abhängigkeit zur Anzahl an Kontrollen bzw. kontrollierten Atlet*innen innerhalb einer Sportart oder Disziplin.
  • Politische, kulturelle und mediale Faktoren, d. h. das öffentliche und mediale Interesse sowie kulturelle Umfeld einer Sportart oder auch die nationalen Förderstrukturen.
  • Finanzielle Faktoren, d. h. die Preisgeld- und Gehaltsstruktur einer Sportart oder Disziplin.

Anhand dieser Kriterien werden die verschiedenen Sportarten bzw. Disziplinen in einer Matrix bewertet. Dabei werden die Risikokriterien unterschiedlich gewichtet und für jede Sportart bzw. Disziplin Risikopunkte vergeben. Hier eine Übersicht über die Einteilung der Risikogruppen im Kalenderjahr 2023. Die jährlich aktuelle Risikoeinteilung steht auf der Homepage der NADA zur Verfügung.

 

Eisschnelllauf und Shorttrack, Gewichtheben, Kanusport (Rennsport, Slalom), Leichtathletik, Radsport (Mountainbike, Straße, Bahn, Cross), Rudern, Schwimmsport (Schwimmen, Freiwasser), Skisport (Alpin, Biathlon, Langlauf, nordische Kombination), Triathlon.

Base- und Softball, Basketball, Bob- und Schlittensport, Boxen, Eishockey, Fußball, Handball, Feldhockey, Kraftdreikampf, Rugby, Skibergsteigen, Skisport (Skispringen), Tennis, Turnen (Geräteturnen), Volleyball.

American Football, Badminton, Behindertensport, Billard, Boccia, Boulesport und Pétanque, Curling, Dartsport, Eiskunstlauf, Eisstocksport, Fechten, Gehörlosensport, Golf, Hochschulsport, Judo, Ju-Jutsu, Karate, Kegel- und Bowlingsport, Luftsport, Minigolf, moderner Fünfkampf, Motorsport, Motoryachtsport, Radsport (BMX, Kunstrad, Radball), Rasenkraftsport und Tauziehen, Reitsport, Rettungsschwimmen/Rettungssport, Ringen, Rollsport, Schach, Schieß- und Bogensport, Schwimmsport (Springen, Synchronschwimmen, Wasserball), Segeln, Skibob, Skisport (Freestyle), Snowboarden, Sportakrobatik, Sportklettern, Unterwassersport, Squash, Taekwondo, Tanzsport, Tischtennis, Turnen (Trampolin, rhythmische Sportgymnastik), Wasserski und Wakeboard.

Testpools

Athlet*innen auf sehr hohem sportlichen Niveau, die national oder international Topleistungen erbringen, müssen auch außerhalb von Wettkämpfen unangekündigt kontrollierbar sein. Dafür hat die NADA verschiedene Testpools etabliert. 

Je nach Testpoolzugehörigkeit werden Athlet*innen häufiger oder seltener kontrolliert und unterliegen unterschiedlichen Meldepflichten. Auf Grundlage des sog. Risk-Assessments der NADA wird festgelegt, welche Athlet*innen in welchen Testpool eingeordnet werden und somit Trainingskontrollen unterliegen.

Bei der Zuordnung zu einem Testpool spielen in erster Linie der Kaderstatus, also z.B. Nachwuchs-, Perspektiv- oder Olympiakader und die Risikogruppe der einzelnen Sportarten eine Rolle. Aus der Testpoolzugehörigkeit ergibt sich, ob Athlet*innen entweder nur innerhalb des Wettkampfs kontrolliert werden oder auch außerhalb von Wettkämpfen für Trainingskontrollen zur Verfügung stehen müssen. Hier ein Überblick:

RTP: Registered Testpool (ca. 550 Athlet*innen)

Olympiakader-Athlet*innen aus den Sportarten der Risikogruppe A, paralympische Athlet*innen, Athlet*innen des vom internationalen Verband festgelegten International Registered Testing Pool (iRTP) sowie aufgrund eines ersten festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnisses hochgestufte NTP-Athlet*innen.

NTP: Nationaler Testpool (ca. 1.500 Athlet*innen)

Perspektivkader-Athlet*innen aus den Sportarten der Risikogruppe A und Olympiakader-Athlet*innen aus den Sportarten der Risikogruppen B und C sowie paralympische Athlet*innen.

ATP: Allgemeiner Testpool (ca. 5.700 Athlet*innen)

Alle weiteren Kaderathlet*innen d.h. alle Nachwuchskader-Athlet*innen, alle Ergänzungskader-Athlet*innen sowie Perspektivkader-Athlet*innen aus den Sportarten der Risikogruppen B und C sowie paralympische Athlet*innen.

TTP: Team Testpool (ca. 2.000-3.000 Athlet*innen)

Spielberechtigte Spieler*innen bestimmter hoher Ligen, z.B. im Fußball oder Eishockey, die nicht bereits Mitglied eines anderen Testpools der NADA sind. Welche Ligen dem TTP zugehörig sind, kann über die NADA-Homepage eingesehen werden.

Ablauf einer Dopingkontolle

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Ablauf einer Urinkontrolle

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Ablauf einer Blutkontrolle
Leere Testflaschen zur Dopingkontrolle auf einer Laufbahn. Das Foto veranschaulicht die Thematik der Probeentnahmen für Dopingkontrollen.

Regelung bei Minderhährigen
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter. Es können also auch minderjährige Athlet*innen kontrolliert werden. Kader- und Testpoolathlet*innen sind an das Anti-Doping-Regelwerk ihres Verbands gebunden, z. B. durch eine Athlet*innenvereinbarung. Als gesetzliche Vertreter*innen stimmen die Eltern dieser Vereinbarung für ihr Kind zu. Dopingkontrollen dienen nicht zuletzt dem Schutz der Sportler*innen, etwa vor gesundheitlichen Schäden, die durch den Missbrauch von Arzneimitteln entstehen können. Minderjährige Athlet*innen genießen aufgrund ihres Alters besonderen Schutz, insbesondere bei der Sichtkontrolle. Über die Rechte und Pflichten sollten Trainer*innen, Eltern und Athlet*innen Bescheid wissen.

Durchführung der Dopingkontrolle
Bei Kontrollen von minderjährigen Athlet*innen muss die Kontrollperson eine zusätzliche Person als Zeug*in hinzuziehen. Dies ist entweder eine ausgewählte Vertrauensperson des*der Athlet*in oder eine durch die Kontrollperson benannte weitere Person.

Vertrauensperson
Auch volljährige Athlet*innen haben das Recht, eine Vertrauensperson zu einer Dopingkontrolle mitzunehmen. Erfahrene Athlet*innen verzichten zum Teil darauf. Unerfahrene Athlet*innen sollten hingegen von diesem Recht Gebrauch machen. Der*die Athlet*in kann eine volljährige Vertrauensperson frei auswählen. Zum Beispiel den*die* Trainer*in, den*die Betreuer*in oder auch einen Elternteil. Sollte die gewünschte Vertrauensperson nicht direkt vor Ort sein, kann diese benachrichtigt werden. Der Anfahrtsweg sollte allerdings in einem vertretbaren Rahmen liegen. Die Vertrauensperson bezeugt den Kontrollvorgang und steht dem*der Athlet*in zur Seite, wenn er*sie sich unsicher fühlt und Fragen hat.

Besondere Regelungen für Athlet*innen unter 18 Jahren
Auch bei minderjährigen Athlet*innen findet eine Sichtkontrolle durch die Kontrollperson statt. Die Vertrauensperson muss hierbei die Kontrollperson beobachten, während diese die Sichtkontrolle bei dem*der Athlet*in durchführt. Die Vertrauensperson darf wiederum die Urinabgabe nicht direkt einsehen können. Diese Maßnahme dient dem Schutz des*der minderjährigen Athlet*in und der Kontrollperson.

Kontrolle ohne Panik:
Rechte und Pflichten von Athlet*innenn

  • eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen.
  • bei Urinproben auf eine Kontrollperson des gleichen Geschlechts zu bestehen (bei Kontrollen durch die NADA).
  • sich den Ausweis der Kontrollperson zeigen zu lassen.
  • im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf einen Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet sind.
  • Vorbehalte gegenüber der Durchführung oder dem Ablauf der Kontrolle sowie gegenüber dem Kontrollpersonal auf dem Protokoll der Dopingkontrolle zu notieren. 
  • bei unangemeldetem Eintreffen der Kontrollperson das Training oder eine bereits begonnene Tätigkeit fortzuführen, solange sich dies in einem verhältnismäßigen Zeitrahmen bewegt.
  • im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen und mit einer Vertrauensperson ihrer Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein.
  • im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen.
  • die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren – bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle schreiben die Regelwerke eine Regelsperre von vier Jahren vor.
  • sich gegenüber der Dopingkontrollperson auszuweisen.
  • bzw. sind dazu angehalten, die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben.
  • sich einer zweiten Probe zu unterziehen, falls z. B. bei der Bestimmung der Urindichte Grenzwerte unterschritten werden oder der*die Kontrolleur*in aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet.
  • bei der medizinisch notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Substanzen sowie medizinisch notwendigen Anwendung von verbotenen Methoden rechtzeitig eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen.
  • die Meldepflichten des jeweiligen Testpools einzuhalten.
  • das Karriereende der NADA und dem Verband schriftlich anzuzeigen.

WADA Ombudsstelle

Die WADA hat eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Athlet*innen bei möglichen sensiblen Anti-Doping-Fragen wenden können. Die Ombudsstelle bietet Athlet*innen kostenlose, vertrauliche und unabhängige Beratung und Unterstützung in Bezug auf Anti-Doping-Themen, Athlet*innen-Rechte und Anti-Doping-Organisationen. 

Gemäß den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Informalität ist die Ombudsstelle mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Unabhängige und vertrauliche Beratung und Unterstützung für Athlet*innen, die Schwierigkeiten haben, sich im Anti-Doping-System oder einem speziellen Problem zurechtzufinden.
  • Unterstützung von Athlet*innen bei Bedenken und Streitigkeiten im Kontext einer Sachverhaltsermittlung und ggf. Mediation auf Einzelfallbasis.
  • Beratung zur Einreichung formeller Beschwerden in Fällen, in denen keine informelle Lösung erzielt werden kann. 
  • Einsatz für Athlet*innen-Rechte im Rahmen der Anti-Doping-Arbeit sowie Engagement für die faire und gerechte administrative Verwaltung von Athlet*innen.

Bei Bedarf kann die Ombudsstelle über folgenden Link Kontakt aufgenommen werden - falls gewollt auch anonym: WADA Ombudsstelle

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