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S0-S9

S0-S9 bezeichnet die von der World Anti-Doping Agency (WADA) festgelegten Substanzklassen, die entweder im Wettkampf, oder zu jeder Zeit verboten sind.

Verbotene Substanzen

Salbutamol

Salbutamol gehört zur Substanzklasse der Beta-2-Agonisten, der vor allem in Medikamenten gegen Asthma vorkommt. Anders als die meisten Beta-2-Agonisten ist es zur therapeutischen Anwendung inhalativ bis zu einer Dosierung von 1600 µg/24 Stunden, zugelassen. Alle 8 Stunden dürfen maximal 600 µg Salbutamol inhaliert werden. Sollte eine höhere Dosis erforderlich sein, muss eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA gestellt werden.

Salmeterol

Salmeterol gehört zur Gruppe der Beta-2-Agonisten und wird als Medikament gegen Asthmaleiden benutzt. Anders als bei den meisten Beta-2-Agonisten, darf Salmeterol bis zu einer maximalen Dosis von 200 µg pro 24 Stunden inhaliert werden. 

Schwellenwert

Bei manchen Substanzen, die nur Wettkampf verboten sind oder natürlicherweise im Organismus vorkommen, wurde ein Schwellenwert (auch Grenzwert genannt) eingeführt. Dieser Wert, gemessen in Gewicht pro Milliliter Urin, bildet die Schwelle zu einem Dopingverstoß. Das bloße Vorhandensein der Substanz heißt also nicht automatisch ein positives Analyseergebnis. Erst ab einer Konzentration, die nahelegt, dass die Substanz am selben Tag eingenommen wurde bzw. ihr natürliches Vorhandensein beachtlich überschritten wird, ist von einem Verstoß die Rede. Aber Achtung! Jeder Körper hat unterschiedlich schnelle Stoffwechselprozesse. Daher sollten im Wettkampf verbotene Stoffe auch außerhalb des Wettkampfes gemieden werden.

Selbstdoping

Selbstdoping bedeutet, ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode ohne medizinische Indikation bei sich anzuwenden oder anwenden zu lassen, um sich dadurch in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen.

Sichtkontrolle

Die Sichtkontrolle ist Bestandteil von Dopingkontrollen. Im Rahmen der Urinabgabe ist die Kontrollperson zugegen, um Manipulationsversuche auszuschließen. Bei minderjährigen Athlet*innen ist es verpflichtend, dass zusätzlich eine volljährige Vertrauensperson anwesend ist.

Somatotropin

Somatropin (human growth hormone, hGH) ist ein Wachstumshormon. Gebildet wird es im Hypophysenvorderlappen, einem Teil des Gehirns. Über die Blutbahn gelangt das Hormon zu den verschiedenen Zellen, wo es seine Wirkung entfalten kann. Somatropin beschleunigt die Teilung der Zellen. Das macht sich als Wachstum bemerkbar. Somatropin steht wegen seiner anabolen Wirkung auf der Verbotsliste.

Stanozolol

Stanozolol ist ein synthetisches anaboles Steriodhormon und steht deshalb auf der Verbotsliste.

Steroide

Steroide ist die Kurzfrom für Steroidhormone. Zu ihnen gehören bspw. Sexualhormone wie das Testosteron. Steroidhormone sind seit 1976 im Sport verboten und zählen zu den am häufigsten missbrauchten Dopingmitteln. Der Missbrauch von Steroidhormonen kann schwere gesundheitliche Schäden auslösen wie Leberschäden, Vermännlichung bei Frauen, Brustvergrößerung bei Männern, Schädigungen des Herz- und Kreislaufsystems bis hin zum Herzinfarkt.

Folgen von Doping

Stimulanzien

Stimulanzien sind Aufputschmittel. Ihre Wirkung ist vergleichbar mit der Wirkung der körpereigenen Stresshormone Adrenalin und Noradrenalin. Sie helfen, Müdigkeit zu überwinden, erhöhen die Aktivität der Nerven, steigern die Aufmerksamkeit und das Selbstbewusstsein. Stimulanzien sind im Wettkampf verboten.

Strict Liability

Die Regel, wonach es gemäß Artikel 2.1 und Artikel 2.2 nicht notwendig ist, dass die Anti-Doping-Organisation oder der Nationale Sportfachverband Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewussten Gebrauch seitens des*der Athleten*in aufzeigt, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nachzuweisen.

Strike

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse (sog. "Strikes") können für versäumte Kontrollen innerhalb des von einem Athleten / einer Athletin individuell angegebenen 60-minütigen Testzeitfensters (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte, festgestellt werden. Mögliche Versäumnisse werden von der NADA in einem Gremium von drei Personen geprüft; dieses erteilt auch die "Strikes". Ein unabhängiges Organ kann auf Wunsch des betroffenen Athleten / der betroffenen Athletin anschließend das Verfahren in einer administrativen Überprüfung formal auf seine Richtigkeit überprüfen (nicht inhaltlich). Werden gegenüber einem Athleten oder einer Athletin innerhalb von zwölf Monaten drei "Strikes" festgestellt, wird durch die NADA oder den jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren mit der Möglichkeit der Herabsetzung der Sperre je nach Grad des Verschuldens des Athleten führen kann. Die Sperre beträgt jedoch mindestens ein Jahr.

Schutzwürdige Person

Ein*e Athlet*in oder andere natürliche Person, der*die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen:

  1. Noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  2. Noch nicht das 18. Lbenesjahr vollendet hat und keinem Registered Testing Pool angehört und noch nie an einer Internationalen Wettkampfveranstaltung in einer offenen Kategorie teilgenommen hat oder
  3. Nach geltendem nationalen Recht aus anderen Gründen als dem Alter als geschäftsunfähig angesehen wird.

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